Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 40-IV-13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,30265
VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 40-IV-13 (https://dejure.org/2013,30265)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17.10.2013 - 40-IV-13 (https://dejure.org/2013,30265)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 40-IV-13 (https://dejure.org/2013,30265)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,30265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Sitzungshaftbefehl, Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Beschwerde, Verwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzwürdiges Interesse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit eines schwerwiegenden Grundrechtseingriffs wie einer Freiheitsentziehung aufgrund eines Sitzungshaftbefehls auch nach dessen Erledigung

  • VerfGH Sachsen

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen zu einem Sitzungshaftbefehl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Sitzungshaftbefehl I - zu schnell ging es in Sachsen - da hilft nur der VerfGH

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 40-IV-13
    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes ist es zwar im Grundsatz vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen oder fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2001, BVerfGE 104, 220 [232]).

    Doch müssen die Fachgerichte bei Freiheitsentziehungen durch Haft beachten, dass ein schutzwürdiges Interesse an der (nachträglichen) Feststellung der Rechtswidrigkeit solch schwerwiegender Grundrechtseingriffe regelmäßig auch dann besteht, wenn sie erledigt sind, denn nach der Funktionenteilung zwischen Fach- und Verfassungsgerichtsbarkeit obliegt es zuvörderst den Fachgerichten, die Grundrechte zu wahren und durchzusetzen (BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2001, BVerfGE 104, 220 [234 ff.]; Beschluss vom 31. Oktober 2005, BVerfGK 6, 303 [309] m.w.N.).

    Bedeutung für die gebotene Gewährung von Rechtsschutz mehr beigemessen (BVerfG, Beschluss vom 31. Oktober 2005, BVerfGK 6, 303 [309] m.w.N.; Beschluss vom 5. Dezember 2001, BVerfGE 104, 220 [235]; Beschluss vom 13. März 2002, NJW 2002, 2701; vgl. SächsVerfGH, Beschluss 27. August 2013 - Vf. 61IV-13 [HS]/Vf. 62-IV-13 [e.A.]).

  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 40-IV-13
    Doch müssen die Fachgerichte bei Freiheitsentziehungen durch Haft beachten, dass ein schutzwürdiges Interesse an der (nachträglichen) Feststellung der Rechtswidrigkeit solch schwerwiegender Grundrechtseingriffe regelmäßig auch dann besteht, wenn sie erledigt sind, denn nach der Funktionenteilung zwischen Fach- und Verfassungsgerichtsbarkeit obliegt es zuvörderst den Fachgerichten, die Grundrechte zu wahren und durchzusetzen (BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2001, BVerfGE 104, 220 [234 ff.]; Beschluss vom 31. Oktober 2005, BVerfGK 6, 303 [309] m.w.N.).

    Bedeutung für die gebotene Gewährung von Rechtsschutz mehr beigemessen (BVerfG, Beschluss vom 31. Oktober 2005, BVerfGK 6, 303 [309] m.w.N.; Beschluss vom 5. Dezember 2001, BVerfGE 104, 220 [235]; Beschluss vom 13. März 2002, NJW 2002, 2701; vgl. SächsVerfGH, Beschluss 27. August 2013 - Vf. 61IV-13 [HS]/Vf. 62-IV-13 [e.A.]).

    Das Rechtsmittel darf in solchen Fällen nicht als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (BVerfG, Beschluss vom 31. Oktober 2005, BVerfGK 6, 303 [309], m.w.N.).

  • BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07

    Beschwerde gegen längere Zeit zurückliegende Ermittlungsmaßnahmen (Abfrage von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 40-IV-13
    Gleichwohl darf hierdurch der Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer Weise erschwert werden (BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008, BVerfGK 13, 382 [388], m.w.N.; Beschluss vom 26. Januar 1972, BVerfGE 32, 305 [308 f.]).

    Umständen dieses Einzelfalls nicht mehr damit zu rechnen gewesen wäre, dass der Beschwerdeführer von der weiteren Beschwerde Gebrauch macht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008, BVerfGK 13, 382 [389 f.]).

  • VerfGH Sachsen, 27.08.2013 - 61-IV-13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 40-IV-13
    Hat der Gesetzgeber jedoch mehrere Instanzen geschaffen, gewährleistet Art. 38 SächsVerf in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2013 - Vf. 61-IV-13 [HS]/Vf. 62-IV-13 [e.A.]).

    Bedeutung für die gebotene Gewährung von Rechtsschutz mehr beigemessen (BVerfG, Beschluss vom 31. Oktober 2005, BVerfGK 6, 303 [309] m.w.N.; Beschluss vom 5. Dezember 2001, BVerfGE 104, 220 [235]; Beschluss vom 13. März 2002, NJW 2002, 2701; vgl. SächsVerfGH, Beschluss 27. August 2013 - Vf. 61IV-13 [HS]/Vf. 62-IV-13 [e.A.]).

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 40-IV-13
    Gleichwohl darf hierdurch der Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer Weise erschwert werden (BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008, BVerfGK 13, 382 [388], m.w.N.; Beschluss vom 26. Januar 1972, BVerfGE 32, 305 [308 f.]).
  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Überprüfung einer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 40-IV-13
    Denn selbst wenn dies zu bejahen wäre, könnte, nachdem sich der Beschwerdeführer gegenüber dem Gericht ausdrücklich dafür entschieden hatte, im Rahmen seines Anspruchs auf rechtliches Gehör von seinem Äußerungsrecht erst nach Einsichtnahme in die Akten Gebrauch zu machen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 7. September 2007, BVerfGK 12, 111 [116 f.]), seine hieraus folgende "Untätigkeit" nicht als "vertrauensbildend" im o.g. Sinne bewertet werden.
  • BVerfG, 25.06.2002 - 1 BvR 2144/01

    Zur Ausrichtung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt an der Leistungsfähigkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 40-IV-13
    Bedeutung für die gebotene Gewährung von Rechtsschutz mehr beigemessen (BVerfG, Beschluss vom 31. Oktober 2005, BVerfGK 6, 303 [309] m.w.N.; Beschluss vom 5. Dezember 2001, BVerfGE 104, 220 [235]; Beschluss vom 13. März 2002, NJW 2002, 2701; vgl. SächsVerfGH, Beschluss 27. August 2013 - Vf. 61IV-13 [HS]/Vf. 62-IV-13 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 53-IV-11

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde, wenn Instanzgericht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 40-IV-13
    aa) Das Recht auf effektiven Rechtsschutz gemäß Art. 38 Satz 1 SächsVerf garantiert bei Rechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt den Zugang zu den Gerichten, die Prüfung des Streitbegehrens in einem förmlichen Verfahren sowie die verbindliche gerichtliche Entscheidung (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 53-IV-11).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen zu einem

    Mit Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 24. Oktober 2011 (1 Qs 293/11) und Beschlüssen des Oberlandesgerichts Dresden vom 6. Mai 2013 und vom 13. Juni 2013 (1 Ws 77/13) wurden die Beschwerde und die weitere Beschwerde zunächst als unzulässig verworfen; diese Entscheidungen hob der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 17. Oktober 2013 (Vf. 40-IV-13) auf und verwies die Sache an das Landgericht Leipzig zurück.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht